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   LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14   

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https://dejure.org/2015,25153
LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14 (https://dejure.org/2015,25153)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 12 KA 9/14 (https://dejure.org/2015,25153)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 12 KA 9/14 (https://dejure.org/2015,25153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • IWW

    § 87 Abs. 1 SGB V; § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 85 Abs. 4 S. 2 SGB V; Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG; EBM 31.2 Präambel Nr. 8; EBM 2000plus Nr. 05330; EBM 2000plus Nr. 05340; EBM 2000plus Nr. 05350
    ESGB V, GG, EBM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung anästhesiologischer und augenärztlicher Gebührenpositionen; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen; Begriff des Operateurs; Operation am rechten oder linken Auge; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Operateur im ...

  • rewis.io

    Operateur im Sinne des einheitlichen Bewertungsmaßstabs - ambulante Operationsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Operateur im Sinne des einheitlichen Bewertungsmaßstabs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • SG München, 08.11.2013 - S 49 KA 405/10

    Abrechnung von anästhesistischen Leistungen im Zusammenhang mit ambulanten

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts München vom 08.11.2013 (S 49 KA 405/10 und S 49 KA 399/12) werden zurückgewiesen.

    die Urteile des Sozialgerichts München vom 08.11.2013 mit den Az.: S 49 KA 405/10 und S 49 KA 399/12 und die Bescheide vom 10.10.2007 und 17.02.2010 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 09.06.2010 und 14.03.2012 aufzuheben, soweit bezüglich Quartal 2/07 die GOPs 05310, 05330, 05340, 05350 EBM sowie 06220, 06330, 06331, 06333, 06352 und 33001 EBM und die strukturvertraglichen Leistungen 97146, 97147 und 97148 abgesetzt wurden, insoweit ist eine Umsetzung der Ziffer 97146 in die Ziffer 97145 vorzunehmen und der gesamte Komplex zu vergüten und weiter die Absetzungen im Quartal 2/09 bezüglich der GOPs 05310 und 05340 EBM 2000 aufzuheben und die GOP 36831 EBM in die GOP 36801 EBM umzusetzen.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten der Beklagten, die SG-Akten S 49 KA 399/12, S 49 KA 405/10 und die LSG-Akten L 12 KA 9/14 und L 12 KA 14/14 zur Entscheidung vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren weiteren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 12 KA 139/12

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarabrechnung - Abrechnungsfristen und

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Das Bayer. Landessozialgericht (Az.: L 12 KA 139/12) habe bestätigt, dass aufgrund der rechtmäßigen Abrechnungsbestimmungen grundsätzlich kein Anspruch auf Umsetzung bestehe.

    Die im Quartal 2/2007 einschlägigen Abrechnungsvorschriften verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu bereits Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 04.12.2013, L 12 KA 139/12 sowie Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 09.05.2012 L 12 KA 79/11).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 15/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Komplexleistung für die Betreuung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.02.2015, B 6 KA 10/14 R, juris Rdnr. 20, ebenso Urteil vom gleichen Tage, B 6 KA 15/14 R, juris Rdnr. 21).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 29.08.2007, B 6 KA 29/06 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 37) sind Abrechnungsfristen und die Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge rechtmäßig und von der Rechtsgrundlage des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V gedeckt.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 10/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Keine Abrechnung der Komplexleistung für

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.02.2015, B 6 KA 10/14 R, juris Rdnr. 20, ebenso Urteil vom gleichen Tage, B 6 KA 15/14 R, juris Rdnr. 21).
  • LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05

    Anspruch auf Vergütung der nach Einreichung der Abrechnungen geltend gemachten

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Eine nachträgliche Abrechnung bzw. Umsetzung von einzelnen Leistungen sei nach dem Honorarverteilungsvertrag und den Abrechnungsbestimmungen der KVB nicht möglich (vgl. Urteil des BayLSG vom 06.12.2006, Az.: L 12 KA 272/05).
  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 171/08

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Berichtigung der Leistung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
    Für die hier vorgenommene Auslegung spricht schließlich auch, dass anderenfalls die Abrechnungsausschlüsse bei entsprechendem arbeitsteiligen Vorgehen ins Leere laufen würden (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 17.06.2009, Az.: S 12 KA 171/08).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 24/18 R

    Vertragsarzt - keine Abrechnung einer weiteren ambulanten Operation innerhalb

    Der Begriff Operateur in Nr. 8 der Präambel 31.2.1 kann sich daher nur auf die abrechnende Stelle beziehen (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 8.7.2015 - L 12 KA 9/14 - juris RdNr 39; SG München Urteil vom 8.11.2013 - S 49 KA 405/10 - juris RdNr 2; vgl auch Nr. 1 der Präambel 31.5.1, der in Bezug auf die Leistungen entsprechend den GOP des Abschnittes 31.5.2 von "dem die GOP des Abschnittes 31.2 abrechnenden Operateur" spricht) .
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